13. Juni 2026, 19:36

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Jäger liess Toten ein Jahrzehnt im Wald liegen, um die Wildtiere nicht zu stören

In der Steiermark lag ein toter Radfahrer rund ein Jahrzehnt nahe einer Wildfütterung. Der Jäger kannte den Fund und meldete ihn nicht. Selbst die Jagdpresse verurteilt ihn scharf.

In einem Waldstück im Bretsteingraben im steirischen Bezirk Murtal lag rund ein Jahrzehnt lang die Leiche eines Mannes, nur wenige Meter von einer Wildfütterung entfernt.

Der zuständige Eigenjagdbesitzer hatte den Toten samt Fahrrad nach Angaben des Landeskriminalamts Steiermark bereits 2014 oder 2015 entdeckt. Gemeldet hat er den Fund nicht. Seine Begründung gegenüber den Ermittlern: Er habe die Wildtiere in seinem Revier nicht stören wollen.

Erst im Mai 2025, als der Grossgrundbesitz übergeben werden sollte, erstattete der Hobby-Jäger Anzeige, also etwa elf Jahre nach dem Fund. Seither ermittelt das LKA Steiermark in einem Fall, den die Behörden selbst als ungewöhnlich bezeichnen.

Ein Revier, wichtiger als ein Menschenleben

Die Faktenlage, die die Polizei über die Austria Presse Agentur verbreitet hat, ist eindeutig. Es geht nicht um ein Übersehen, sondern um ein bewusstes Schweigen über Jahre. Der Hobby-Jäger hatte das Fahrrad der Marke Cube sogar schon vor der Leiche entdeckt, mitgenommen und witterungsgeschützt an seinem Hof untergestellt. Den Toten liess er liegen.

Das Motiv ist der eigentliche Skandal. Wer ein Revier bewirtschaftet, kennt dort jede Fährte und jede Veränderung. Dass ausgerechnet die ungestörte Hobby-Jagd schwerer wog als die Meldung eines Leichenfunds, sagt etwas über eine Prioritätensetzung aus, die weit über diesen Einzelfall hinausweist. Zehn Jahre lang blieb einem Verunglückten ein würdiges Begräbnis verwehrt. Zehn Jahre lang konnten mögliche Angehörige keinen Abschied nehmen und keine Gewissheit erlangen.

Auch die Jagdpresse distanziert sich

Bemerkenswert ist, wie deutlich die Kritik aus den eigenen Reihen ausfällt. Der Chefredakteur des deutschen JÄGER-Magazins, Christian Schätze, kommentierte den Fall mit ungewöhnlicher Schärfe und kam zum Schluss, der Mann sei alles, nur kein Jäger. Laut dem Magazin soll der Eigenjagdbesitzer sogar dann geschwiegen haben, als seine Tochter nach der Erlegung eines Hirsches über die Schuhe des Verstorbenen stolperte. Diese Angabe stammt aus dem Kommentar der Jagdpresse und ist bislang nicht von den Ermittlern bestätigt.

Genau hier liegt der Punkt, den die IG Wild beim Wild seit Jahren benennt. Es geht um ein System, in dem das Revier, die Strecke und die ungestörte Bejagung einen Stellenwert einnehmen können, der jedes Mass verliert. Wenn ein Hirsch wichtiger wird als ein toter Mensch im eigenen Wald, ist das die Eskalationsstufe eines Denkens, dessen mildere Formen im Revieralltag verbreitet sind.

Die offenen Fragen

Die Identität des Toten ist bis heute ungeklärt. Es handelt sich um einen Mann zwischen 40 und 60 Jahren. DNA-Analysen, forensische Gutachten und internationale Abgleiche mit Vermisstendatenbanken blieben erfolglos. Der Schädel des Mannes fehlt. Ein Fremdverschulden kann die Polizei nicht ausschliessen, konkrete Hinweise darauf gibt es bislang aber nicht. Durch das jahrelange Schweigen dürften wichtige Spuren unwiederbringlich verloren sein.

Die heisseste Spur führt nach Deutschland: Das an der Leiche gefundene Radtrikot wurde im Raum Bremen von der mittlerweile aufgelösten National Cycling Academy an Teilnehmer von Spinning-Kursen ausgegeben. Das LKA Steiermark hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung, insbesondere von Menschen, die seit Jahren einen Angehörigen vermissen.

Für die IG Wild beim Wild ist dieser Fall ein extremes, aber kein isoliertes Beispiel. Er wirft die Frage auf, welches Verantwortungsbewusstsein eine Tätigkeit voraussetzt, die mit Waffen, Wildtieren und grosser Autonomie im Revier verbunden ist. Wer mehr über die strukturellen Hintergründe erfahren möchte, findet vertiefende Analysen in unserem Dossier zur Psychologie der Hobby-Jagd sowie zur Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.

Glarus lehnt Petition zur Fuchsjagd ab, ohne die Evidenz zu prüfen

Drei Absätze, keine einzige Studie: Wie der Regierungsrat eine Evidenzprüfung verweigert.

Der Glarner Regierungsrat hat die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» abgelehnt.

Die Begründung umfasst drei Absätze, nennt keine einzige Studie und bestätigt damit unfreiwillig genau das, was die Petition kritisierte: Die Fuchsbejagung wird fortgeführt, ohne dass je jemand ihre Wirksamkeit geprüft hätte.

Am 4. März 2026 reichte der Luzerner Jurist Pascal Wolf beim Kanton Glarus die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» ein. Verlangt wurde kein Jagdverbot, sondern lediglich ein Bericht des Regierungsrats zur wissenschaftlichen Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der Fuchsbejagung. Am 9. Juni 2026 kam die Antwort (Ref. 2026-93/SKGEKO.5191), unterzeichnet von Landammann Dr. Markus Heer und Ratsschreiber Arpad Baranyi: Die Petition wird abgelehnt. Weder die verlangte Berichterstattung noch eine Änderung der geltenden Praxis sei «angezeigt».

Eine Tatsachenbehauptung ohne Beleg

Bemerkenswert ist die zentrale Begründung: Es gebe «keine Hinweise darauf, dass diese Bejagung der Nachhaltigkeit widerspricht oder den Fuchsbestand gefährdet. Auch andere Probleme, welche allenfalls durch die Fuchsbejagung verursacht würden, sind nicht bekannt.»

Wer keine Hinweise findet, sollte sagen können, wo er gesucht hat. Die Antwort des Regierungsrats nennt keine Erhebung, keinen Bericht, keine Studie. Sie verweist einzig auf das Jagdregal und das eidgenössische Jagdgesetz von 1986, also auf die Feststellung, dass die Fuchsbejagung legal ist. Das hat niemand bestritten. Die Petition fragte, ob sie wissenschaftlich begründbar ist. Auf diese Frage geht die Regierung mit keinem Wort ein. Die Ablehnung einer Evidenzprüfung wird damit selbst zum Beleg: Eine Evidenzgrundlage, auf die sich die Glarner Praxis stützen könnte, wird nicht einmal behauptet.

Dass «andere Probleme nicht bekannt» seien, steht zudem im Widerspruch zur publizierten Forschung. Die Wildbiologie dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte: Beutegreifer wie der Fuchs gleichen Abschüsse durch höhere Reproduktion und Zuwanderung aus, weshalb die Hobby-Jagd den Bestand gar nicht dauerhaft reguliert. Für die Behauptung, die Bejagung reduziere die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm, existiert kein wissenschaftlicher Beleg, und bei der Tollwut führten einzig Impfköder-Aktionen zum Erfolg, während sich die Fuchsjagd in Studien als kontraproduktiv erwies. Eine Übersicht findet sich in unserem Beitrag «Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht» sowie im Dossier Jagdmythen.

«Darf» ist nicht «muss»

Dabei liegt der entscheidende Punkt offen da, und der Regierungsrat liefert ihn unfreiwillig selbst: Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, auf das sich Glarus beruft, gibt den Kantonen das Jagdregal. Es verpflichtet sie aber nicht, es auch auszuüben. Jagdbare Arten «dürfen» bejagt werden, so steht es im Gesetz und so zitiert es die Glarner Antwort selbst. «Darf» ist nicht «muss». Kein Kanton ist nach Bundesrecht gezwungen, Füchse zu schiessen.

Der Regierungsrat beantwortet also eine Frage, die niemand gestellt hat: ob die Fuchsbejagung erlaubt ist. Die Frage der Petition war, ob sie nötig und zweckmässig ist. Genau dafür wäre der Kanton begründungspflichtig, denn wer von einem Recht Gebrauch macht, das jedes Jahr tausendfaches Töten von Wildtieren bedeutet, sollte sagen können, warum.

Dass die Antwort auch anders ausfallen kann, zeigt der Kanton Genf: Er hat die Hobby-Jagd auf Füchse faktisch abgeschafft, seit über fünfzig Jahren. Das Ökosystem ist nicht zusammengebrochen, das Gegenteil ist der Fall. Auch Luxemburg verzichtet seit 2015 auf die Fuchsbejagung, ohne die prophezeiten Probleme. Schweizweit kamen im Jagdjahr 2024 dennoch rund 20’000 Füchse zur Strecke, getötet von Hobby-Jägern ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen.

Ohne Nutzen fehlt die Rechtfertigung

Damit rückt auch das Tierschutzgesetz ins Blickfeld. Art. 4 Abs. 2 TSchG verbietet, Tieren ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in Angst zu versetzen. Die Rechtfertigung der Fuchsbejagung stützt sich traditionell auf ihren angeblichen Nutzen: Bestandsregulierung, Seuchenprävention, Niederwildschutz. Wenn die Forschung diesen Nutzen nicht bestätigt und der Regierungsrat selbst keine Belege vorlegen kann oder will, steht das jährliche Töten von rund 20’000 Füchsen ohne tragfähige Begründung da. Eine Regierung, die die Evidenzprüfung verweigert, verweigert damit auch die Prüfung, ob das Leiden, das die Hobby-Jagd den Beutegreifern zufügt, im Sinne des Tierschutzgesetzes überhaupt gerechtfertigt ist.

Bleibt das Argument der Tradition. Doch wer sich darauf beruft, sollte wissen, worauf. Tierquälerei ist keine Tradition, und ein Tier sinnlos zu erschiessen, erst recht nicht. Die Jagd, wie sie Naturvölker seit jeher ausüben, diente dem Überleben und der Nahrung, getragen vom Respekt vor dem erlegten Tier. Mit dem Abschuss gesunder Füchse, die niemand isst und deren Tod keinen belegbaren Zweck erfüllt, hat das nichts gemein. Was hier als Brauchtum verteidigt wird, ist das Töten um des Tötens willen.

Ein Muster zieht sich durch die Kantone

Glarus ist kein Einzelfall. Pascal Wolf hat die Petition in über zwölf Kantonen eingereicht, und die Reaktionen folgen einem Muster: Der Berner Regierungsrat lehnte am 6. Mai 2026 eine parteiübergreifende Motion für einen wissenschaftlich begleiteten Verzicht auf die Fuchsjagd ab, der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Im Kanton Luzern wies die zuständige Kommission die Petition ohne Anhörung ab. In Basel verlangt Grossrätin Brigitta Gerber eine Prüfung der Evidenzlage, die Stellungnahme des Amts beider Basel ist für Juni 2026 angekündigt. Wir haben die Entwicklung in «Nach Bern und Luzern: Basel hinterfragt die Fuchsjagd» dokumentiert, und wie Verwaltungen und Medien dabei die Narrative der Jagdlobby übernehmen, zeigt unsere Analyse «Der falsche Experte».

Die Glarner Antwort reiht sich ein: Kantonsregierungen verteidigen die Hobby-Jagd auf Beutegreifer mit dem Hinweis auf ihre Legalität und verweigern die Auseinandersetzung mit der Forschung. Die Frage, die Pascal Wolf in zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt damit unbeantwortet, und sie wird nicht verschwinden: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage tötet die Schweiz dann jedes Jahr 20’000 Füchse?

Zwei Tote auf Trophäenjagd-Anwesen in Südafrika: Reederei-Erbin Caroline von Rantzau erschossen aufgefunden

Auf der Jagdfarm Leeuwfontein der Hamburger Reederfamilie von Rantzau starben innert zweier Tage zwei Menschen durch Schüsse. Die Polizei ermittelt.

Auf dem privaten Jagd- und Wildreservat Leeuwfontein nördlich von Pretoria in Südafrika sind Anfang Juni innert 24 Stunden zwei Menschen durch Schüsse ums Leben gekommen.

Unter den Toten: die deutsche Reederei-Erbin Caroline von Rantzau (26), die am 1. Juni in ihrem Zimmer durch einen Schuss starb. Zeugen wollen zwei Schüsse gehört haben.

Zunächst war von einem nicht näher beschriebenen «Unfall» die Rede. Doch die Recherchen der «Bild» vor Ort und die Ermittlungen der südafrikanischen Polizei zeichnen ein anderes Bild. Bereits einen Tag vor dem Tod der 26-Jährigen war der Finanzmanager Arno Koën (44) tot auf dem familieneigenen Jagdanwesen aufgefunden worden. Koën verwaltete die Finanzen der Familie und war für die Gästebuchungen zuständig.

Waffe stammte mutmasslich aus dem Waffenschrank des Vaters

Beide Opfer starben laut Polizei durch Schüsse: Koën durch eine 9-mm-Patrone, von Rantzau mutmasslich durch einen Schuss aus einem Jagdgewehr des Kalibers .357. Laut einem Zeugen soll die Waffe aus dem Waffenschrank ihres Vaters Eberhart von Rantzau stammen. Die Verstorbene soll zum Finanzmanager eine enge Beziehung gehabt und ihn gegenüber Vertrauten als eine Art «Ziehvater» beschrieben haben. Der Leichnam der passionierten Hobby-Jägerin wird nun obduziert. Die Autopsie soll klären, woran die 26-Jährige starb und ob gegen Personen ermittelt wird.

Geschäftsmodell Trophäenjagd

Das Anwesen Leeuwfontein ist kein gewöhnliches Wildreservat. Die Familie von Rantzau betreibt dort auf rund 4500 Hektaren eine Luxus-Lodge und bietet kommerzielle Trophäenjagd-Safaris an. Auf der Webseite wird zahlender Kundschaft ein Rundum-Service versprochen, von der Waffenabfertigung bis zur täglichen Trophäenvorbereitung, auch bei Jagden auf gefährliche Tiere. Es ist exakt jenes Geschäftsmodell, das Wildtiere in Südafrika seit Jahrzehnten zur Ware degradiert: Zahlungskräftige Hobby-Jäger aus Europa und den USA buchen den Abschuss von Antilopen, Büffeln oder Beutegreifern wie Löwen und Leoparden als Ferienerlebnis.

Caroline von Rantzaus Vater Eberhart von Rantzau führt gemeinsam mit weiteren Familienmitgliedern die Deutsche Afrika-Linien GmbH, deren Containerliniengeschäft 2022 an Hapag-Lloyd verkauft wurde. Die Familie hält weiterhin Beteiligungen an Containerdepots in Südafrika.

Tödliche Serie rund um die Trophäenjagd-Industrie

Der Fall reiht sich in eine Serie tödlicher Vorfälle rund um kommerzielle Jagdfarmen im südlichen Afrika ein. Im April wurde der US-Millionär und Grosswildjäger Ernie Dosio (75) in Gabun von einer Elefantenherde zu Tode getrampelt. Im Juli 2025 starb der Mitbesitzer des privaten Wildreservats Gondwana in Südafrika auf seinem eigenen Anwesen durch einen Elefanten. 2017 wurde der südafrikanische Berufsjäger Theunis Botha in Simbabwe von einer angeschossenen Elefantenkuh erdrückt. Und 2024 schoss ein entlassener Mitarbeiter die Managerin einer Luxus-Safari-Lodge in Limpopo nieder.

Hinzu kommt die allgegenwärtige Waffengewalt: Südafrika weist eine der höchsten Tötungsraten der Welt auf, rund 30 Menschen sterben dort täglich durch Schusswaffen. Wo Schusswaffen allgegenwärtig sind und das Töten von Wildtieren als Luxus-Ferienerlebnis verkauft wird, sind tragische Vorfälle programmiert.

Bemerkenswert: Die Familie von Rantzau ist eng mit Südafrika verflochten. Vater Eberhart von Rantzau amtiert in Hamburg als Honorarkonsul der Republik Südafrika. Der getötete Arno Koën wiederum war gemäss dem Facebook-Auftritt der Lodge nicht nur Finanzmanager der Familie, sondern Direktor von Leeuwfontein Safaris, das seine Trophäenjagd-Angebote auf Deutsch direkt an Kundschaft aus dem DACH-Raum vermarktet.

Mehr zu den Schattenseiten der Hobby-Jagd finden Sie in unseren Dossiers Kriminalität & Jagd, Psychologie & Jagd und Hobby-Jagd.

Spreitenbach antwortet erst, als die Aufsicht anklopft

Sechs Wochen lang liess der Gemeinderat Spreitenbach das Auskunftsbegehren der IG Wild beim Wild unbeantwortet. Dann reichte die Plattform ein Schlichtungsgesuch und eine Aufsichtsanzeige ein. Einen Tag nachdem beide kantonalen Aufsichtsstellen aktiv wurden, traf die Antwort der Gemeinde ein. Sie ist dünn, ausweichend und bestätigt unfreiwillig die Kritik.

Manchmal erzählt eine Kopie-Zeile mehr als ein ganzer Brief.

Am 9. Juni 2026 beantwortete der Gemeinderat Spreitenbach erstmals das Auskunftsbegehren nach Öffentlichkeitsgesetz, das die IG Wild beim Wild am 27. April 2026 eingereicht hatte. Am Fuss des Schreibens stehen zwei Empfängerinnen in Kopie: die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres und die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz.

Genau diese beiden Stellen hatten einen Tag zuvor, am 8. Juni 2026, der Gemeinde Post zugestellt. Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz eröffnete auf unser Schlichtungsgesuch hin einen Vermittlungsversuch nach § 31 IDAG. Die Gemeindeabteilung stellte dem Gemeinderat unsere Aufsichtsanzeige wegen Rechtsverweigerung zu und setzte ihm eine Frist bis zum 6. Juli 2026 für eine Vernehmlassung samt Akten.

Die Chronologie spricht für sich. Vom 27. April bis zum 8. Juni: Schweigen. Die Frist von 10 Tagen gemäss § 19 Abs. 1 VIDAG verstrich, die im Gesuch gesetzte Frist vom 27. Mai verstrich, keine Eingangsbestätigung, keine Fristerstreckung, nichts. Am 8. Juni werden die Aufsichtsbehörden aktiv. Am 9. Juni antwortet die Gemeinde. Die Begründung für die Verspätung: «Feiertage und ferienbedingte Abwesenheiten».

Was die Gemeinde zugibt

Inhaltlich ist das Schreiben über weite Strecken ein Eingeständnis. Für die Jagdmesse Schweiz, die Terra Expo und die Sportfischermesse war laut Gemeinde keine kommunale Veranstaltungsbewilligung erforderlich. Sicherheits- und Verkehrsfragen wurden nicht pro Anlass geprüft, sondern pauschal im seinerzeitigen Baubewilligungsverfahren. Reklamebewilligungen wurden keine erteilt. Und wörtlich: «Tierschutzrechtliche Aspekte wurden durch die Gemeinde nicht geprüft.»

Damit bestätigt die Gemeinde, was der Veterinärdienst Aargau bereits schriftlich festgehalten hatte: Die Jagdmesse der Hobby-Jäger lief durch sämtliche Kontrollebenen hindurch. Keine Meldung an den Veterinärdienst, keine Kontrolle vor Ort, kein Aktenstück, und nun amtlich bestätigt auch keine kommunale Prüfung irgendeiner Art. Eine Veranstaltung mit Waffen, Trophäen und Tierbezug fand in einem System statt, in dem sich jede Ebene für unzuständig erklärt.

Lebende Tiere, von denen niemand wusste

Besonders brisant wird die Aktenlage durch ein Detail aus dem Messeprogramm selbst: An der Jagdmesse fanden mehrfach Jagdhundevorführungen statt. Der Veterinärdienst hielt jedoch fest, ihm hätten «keine Kenntnisse über eine Vorführung lebender Tiere» vorgelegen. Es wurden also nachweislich lebende Tiere an einer kommerziellen Messe vorgeführt, ohne dass die Fachbehörde davon wusste, geschweige denn prüfen konnte, ob die Vorgaben der Tierschutzverordnung eingehalten wurden oder ob eine Bewilligungspflicht nach Art. 13 TSchG bestand, der das Verwenden lebender Tiere zu Werbezwecken einer Bewilligung unterstellt. Der Veterinärdienst hat in seinem Schreiben ausdrücklich darum gebeten, ihm konkrete Hinweise mitzuteilen. Dieser Bitte sind wir nachgekommen.

Was die Gemeinde verweigert

Zu den Fragenkomplexen rund um die Strafanzeige gegen unsere Plattform verweigert der Gemeinderat jede Auskunft, pauschal unter Verweis auf «laufende strafrechtliche Abklärungen». Unbeantwortet bleiben damit auch Fragen, die mit dem Strafverfahren selbst nichts zu tun haben: Gibt es einen formellen Gemeinderatsbeschluss zur Petition nach Art. 33 Abs. 2 BV? Wie viele individuelle E-Mails gingen tatsächlich ein? Wurden vor der Strafanzeige Stellungnahmen beim BAKOM oder bei Datenschutzstellen eingeholt? Gab es eine externe Rechtsberatung? Das sind Fragen zum Verwaltungshandeln der Gemeinde, nicht zum Strafverfahren. Zur Petition mit ihren 170 Unterzeichnenden heisst es lapidar: «Ihre Petition wurde zur Kenntnis genommen.» Wie aus dieser Petition überhaupt eine Strafanzeige gegen die Kritisierenden wurde, haben wir ausführlich dokumentiert.

Die Hebel, die der Gemeinderat nicht angerührt hat

Die Gemeinde stellt sich auf den Standpunkt, Tierschutz sei allein Sache des kantonalen Veterinärdiensts. Das ist eine Verkürzung. Eine Recherche in der Aargauer Gesetzgebung zeigt: Der Gemeinderat hatte mindestens vier eigene Handlungsinstrumente und hat keines genutzt.

Erstens: kommunale Tierschutzaufgaben. Die kantonale Verordnung über den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung (SAR 393.111) geht ausdrücklich davon aus, dass Gemeinderäte Aufgaben des Tierschutzes erfüllen. Der Veterinärdienst beaufsichtigt die Gemeinderäte in diesem Bereich und kann ihnen Aufgaben übertragen. Wer behauptet, als Gemeinde gar nichts mit Tierschutz zu tun zu haben, hat die eigene Rechtsgrundlage nicht gelesen.

Zweitens: Meldung und Amtshilfe. Spätestens seit der Petition vom November 2025 wusste der Gemeinderat von substanziierten Hinweisen auf Missstände, gestützt auf die STS-Erhebung zu rund 60’000 tierschutzwidrigen und damit strafbaren Reptilienhaltungen in der Schweiz, mit der Umwelt Arena als Drehscheibe. Eine simple Weiterleitung an den Veterinärdienst hätte genügt, um die Fachbehörde zu aktivieren. Sie erfolgte nie: Der Veterinärdienst bestätigte uns schriftlich, dass ihm zur Jagdmesse keinerlei Meldung vorlag. Nach Art. 24 TSchG schreitet die zuständige Behörde bei festgestellten Missständen unverzüglich ein. Behörden, die wegsehen, können sich dieser Pflicht nicht durch Nichtwissen entziehen, das sie selbst organisiert haben.

Drittens: die eigene Polizei. Im dualen Aargauer Sicherheitssystem ist die Regionalpolizei Vollzugsorgan des Gemeinderats. Der Gemeinderat hätte seine Repol anweisen können, an der Jagdmesse oder den Reptilienbörsen Präsenz zu zeigen und Feststellungen zu treffen. Auch das geschah nicht, nicht einmal, nachdem am 8. März 2026 vor der Umwelt Arena ein Tierschutzaktivist tätlich am Hals angegriffen wurde.

Viertens: das Baurecht. Die Gemeinde schreibt selbst, die Veranstaltungen erfolgten «im Rahmen der bestehenden baurechtlichen und betrieblichen Bewilligungen». Genau dort liegt ihre ureigene Kompetenz: Als Baubewilligungsbehörde könnte sie prüfen, ob wiederkehrende kommerzielle Tierbörsen und eine Messe für Hobby-Jäger von der Zweckbestimmung einer Halle gedeckt sind, die als Leuchtturm der Umweltbildung konzipiert und vermarktet wird. Wie die Umwelt Arena ihre Nachhaltigkeitsmarke gegen das Tierwohl ausspielt, ist dokumentiert. Die baurechtliche Frage hat ihr bisher niemand gestellt, am wenigsten die eigene Gemeinde.

Eine Behörde, eine einzige Handlung

Zieht man die Bilanz, bleibt ein bemerkenswerter Befund. In einem Konflikt um Tierschutz, öffentliche Sicherheit und die Glaubwürdigkeit einer als nachhaltig vermarkteten Institution hat der Gemeinderat Spreitenbach über Monate exakt eine einzige aktenkundige Handlung vorgenommen: die Strafanzeige gegen die Plattform, die die Missstände öffentlich gemacht hat. Verantwortlich dafür sind der Gesamtgemeinderat, Gemeindepräsident Markus Mötteli (Die Mitte), Vizegemeindepräsidentin Doris Schmid-Hofer (FDP) sowie die parteilosen Räte Adrian Mayr und Mike Heggli. Dieselben vier Personen, an die sich die Protestmails richteten, liessen auch die drei Schreiben unserer Plattform unbeantwortet, bis die Aufsichtsbehörden intervenierten. Keine Meldung, keine Kontrolle, keine Prüfung, kein Polizeieinsatz, keine Antwort auf drei Schreiben, bis die Aufsichtsbehörden intervenierten. Aber eine Strafanzeige wegen angeblich 850 Protestmails, eine irreführende Darstellung, denn dahinter stehen 170 Absenderinnen und Absender, deren Mails lediglich an je fünf Adressen der Gemeinde gingen.

Dass die Gemeinde nun, kaum klopfen ÖDB und Gemeindeabteilung an, innert eines Tages antworten kann, beweist im Übrigen eines: Gekonnt hätten sie es immer, bei allen drei Schreiben. Gewollt haben sie es erst, als sie mussten.

Wie es weitergeht

Das Schlichtungsverfahren bei der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz läuft weiter, denn die Antwort der Gemeinde lässt die zentralen Fragenkomplexe offen. Bis zum 6. Juli 2026 muss der Gemeinderat zudem gegenüber der Gemeindeabteilung DVI Stellung nehmen und seine Akten einreichen. Wir haben beiden Stellen unsere Ergänzungen zugestellt. Der Gemeinderat hat sechs Wochen geschwiegen, als er freiwillig hätte antworten können. Jetzt antwortet er, weil er muss. Wir bleiben dran.

Neue Studien: Luchs in der Schweiz bleibt trotz Comeback bedroht

Zum Tag des Luchses am 11. Juni 2026 belegen zwei neue wissenschaftliche Studien, dass das Überleben des Luchses in der Schweiz trotz rund 360 Tieren im Alpen- und Juraraum keineswegs gesichert ist.

Verkehrsunfälle, eine kaum erfasste Wilderei und angeborene Herzfehler infolge genetischer Verarmung setzen der grössten Wildkatze Europas weiterhin zu.

Der WWF Schweiz hat am 10. Juni 2026 anlässlich des internationalen Aktionstags zwei aktuelle Untersuchungen vorgestellt, die ein ernüchterndes Bild zeichnen. Fünfzig Jahre nach der Wiederansiedlung gilt der Luchs zwar als seltene Erfolgsgeschichte des Schweizer Artenschutzes. Doch die Daten zeigen: Der Mensch bleibt die mit Abstand grösste Gefahr für den scheuen Beutegreifer.

Verkehr tötet am häufigsten, Wilderei bleibt im Dunkeln

Eine im Fachjournal PLOS ONE publizierte Analyse zu Sterblichkeit und Krankheiten freilebender Luchse kommt zum Schluss, dass Kollisionen auf Strasse und Schiene unverändert die Todesursache Nummer 1 darstellen. Daneben weist die Untersuchung auch illegale Tötungen nach. Entscheidend ist dabei die Einordnung der Forschenden: Das tatsächliche Ausmass der Wilderei dürfte wegen einer hohen Dunkelziffer deutlich unterschätzt werden.

Diese Einschätzung deckt sich mit dem, was Wild beim Wild seit Jahren dokumentiert. Eine Studie der Universität Bern zeigte bereits 2020, dass illegale Abschüsse die Luchsbestände im Wallis über Jahre massiv ausgebremst haben. Wie strukturell das Problem ist, zeigt das Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz: Es fehlen nationale Statistiken, Verfahren werden eingestellt, und Täter aus dem Umfeld der Hobby-Jagd bleiben in den meisten Fällen unbehelligt. Erst im Oktober 2025 wurde im Kanton Freiburg eine gewilderte Luchsmutter tot aufgefunden, ihre verwaisten Jungtiere hatten kaum Überlebenschancen. Dass die Schweiz illegale Luchstötungen im internationalen Vergleich auffallend milde ahndet, zeigt der Beitrag Erschlagener Luchs im Elsass: Frankreich bestraft hart, die Schweiz schweigt fast.

Angeborene Herzfehler als Folge genetischer Verarmung

Die zweite Studie, erschienen im Journal of Wildlife Diseases, dokumentiert bei vier freilebenden Luchsen eine subaortale Stenose: eine angeborene Verengung im Herzen, die das Pumpen des Blutes erschwert. Diese Fehlbildung ist bei Wildkatzen normalerweise äusserst selten. Die Forschenden sehen einen möglichen Zusammenhang mit der geringen genetischen Vielfalt der Schweizer Populationen, die allesamt auf wenige in den 1970er-Jahren ausgesetzte Tiere zurückgehen.

Damit wird die genetische Verarmung vom abstrakten Fachbegriff zum konkreten Gesundheitsrisiko: Inzucht schlägt sich direkt in kranken Herzen nieder. Welche zentrale Rolle der Luchs für intakte Wälder und stabile Wildbestände spielt, erläutert der Hintergrundbeitrag zur Bedeutung des Luchses für den Erhalt der Artenvielfalt.

Rund 360 Luchse: Die Schweiz trägt besondere Verantwortung

Im grenzübergreifenden Alpen- und Juraraum leben nach Angaben des WWF rund 360 Luchse, die meisten davon in der Schweiz. «Die Schweiz verbindet die Luchspopulationen in den Alpen und im Jura. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung, diese Lebensräume wirksam zu vernetzen», lässt sich WWF-Luchsexperte Gabor von Bethlenfalvy in der Mitteilung zitieren. Der Luchs beeinflusse den Wildbestand und stärke damit die Stabilität der Wälder.

Als Lösungen nennt der WWF vernetzte Lebensräume, gezielte Aussetzungen zur genetischen Auffrischung, internationale Zusammenarbeit und ein konsequentes wissenschaftliches Monitoring.

Schutz auf dem Papier genügt nicht

Der Luchs ist durch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) streng geschützt. Die neuen Studien zeigen jedoch, dass dieser Schutzstatus wenig wert ist, solange Wilderei systematisch unter dem Radar bleibt und Verstösse selten konsequent verfolgt werden. Wer den Luchs langfristig in der Schweiz halten will, muss nicht nur Wildtierkorridore bauen, sondern auch die strukturelle Straflosigkeit rund um illegale Abschüsse beenden.

Sechs Gänsegeier im Lesachtal mit verbotenem Pestizid getötet

Carbofuran-Vergiftung bestätigt: Behörden ermitteln wegen gezieltem Wildtierkriminalitätsfall.

Im Grenzgebiet zwischen Kärnten und Osttirol wurden seit dem 16. April 2026 insgesamt sieben Gänsegeier unter ungeklärten Umständen aufgefunden.

Sechs Tiere verendeten, ein Vogel konnte in der Auffang- und Pflegestation der Burg Landskron aufgepäppelt und anschliessend wieder freigelassen werden.

BirdLife Österreich gab bekannt, dass toxikologische Analysen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Ludwig-Maximilians-Universität München als Todesursache bei allen fünf abgeschlossen untersuchten Tieren eine Vergiftung mit Carbofuran ergaben. Dieses Nervengift ist in der EU seit 2008 verboten und wirkt bereits in kleinsten Dosen tödlich auf Vögel und Säugetiere.

«Da so viele Tiere auf relativ kleinem Raum betroffen waren und eine natürliche Ursache für so ein Massensterben sehr unplausibel schien, stand der Verdacht der Vergiftung im Raum und wir verständigten umgehend das Landeskriminalamt Kärnten», erklärte Johannes Hohenegger, Greifvogelexperte bei BirdLife Österreich.

BirdLife und der WWF sprechen von einem gezielten Giftanschlag. «Wer Carbofuran auslegt, nimmt den Tod geschützter Wildtiere bewusst in Kauf. Sieben betroffene Gänsegeier in einem einzigen Tal sind ein schwerer Fall von Wildtierkriminalität. Jetzt muss lückenlos geklärt werden, wer hinter diesem feigen Giftanschlag steckt», forderte WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre.

Die Ermittlungen sollen nun klären, gegen welche Tiere sich die ausgelegten Köder ursprünglich gerichtet haben könnten. Bei vergleichbaren Carbofuran-Fällen in anderen Teilen Österreichs vermuteten WWF und BirdLife wiederholt einen Hintergrund aus dem Hobby-Jagd-Milieu: Das typische Muster sind erlegte Tiere, die als präparierte Giftköder ausgelegt werden, um unerwünschte Beutegreifer zu töten, die mit der Hobby-Jagd um dieselbe Beute konkurrieren. Solange keine Täterschaft feststeht, bleibt dies Verdacht, der strafrechtlich verfolgt werden muss.

Kein Einzelfall in Österreich: Laut BirdLife wurden in den vergangenen neun Jahren knapp 400 illegale Tötungen von Vögeln dokumentiert, darunter 81 geschützte Greifvögel, die durch Vergiftungen starben. Diese Zahlen entstammen dem Wildtierkriminalitätsbericht 2026, den BirdLife und WWF Österreich kurz vor dem Lesachtal-Fall veröffentlicht haben. Wer Hinweise zur Tat hat, wird gebeten, diese an das Landeskriminalamt Kärnten zu melden.

Jagdschein-Boom: Fast eine halbe Million Hobby-Jäger in Deutschland

Tote, Hightech, Lobbyismus und die grosse Lüge vom «angewandten Naturschutz».

Der Merkur jubelt: Deutschland hat so viele Hobby-Jäger wie nie zuvor.

467’682 Menschen besitzen hierzulande einen Jagdschein, 42 Prozent mehr als vor drei Jahrzehnten. Torsten Reinwald, Pressesprecher und stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Jagdverbands (DJV), durfte dazu im Merkur unwidersprochen als «Biologe» auftreten und erklären, Hobby-Jäger täten «etwas für die Artenvielfalt vor der eigenen Haustür». «Angewandter Naturschutz» liege in der «DNA der Jäger».

Kein einziger kritischer Satz. Kein Gegenwort. Kein Toter erwähnt.

Reinwald: Biologe oder Lobbyist?

Reinwald hat Biologie studiert. Sein Abschluss liegt in der Vergangenheit. Seine aktuelle Funktion ist eine andere: Er ist stellvertretender Geschäftsführer und Pressesprecher des Deutschen Jagdverbands – hauptberufliche Interessenvertretung für eine Freizeitlobby mit knapp einer halben Million Mitgliedern. Wenn ein Pressesprecher im Auftrag seines Verbandes Medien beliefert, ist das Lobbyarbeit, keine wissenschaftliche Expertise. Der Merkur hat diesen Unterschied nicht gemacht. Das ist kein Versehen, das ist schlechter Journalismus.

Bis zu 40 Tote pro Jahr – kein Wort im Merkur

Was Reinwald nicht erwähnt und der Merkur nicht nachfragt: Jedes Jahr sterben in Deutschland bis zu 40 Menschen durch Hobby-Jäger und Jägerwaffen. Dazu kommen hunderte Verletzte. Opfer sind Jagdkollegen, Ehefrauen, Nachbarn, Spaziergänger, Bergwanderer, Mountainbiker und spielende Kinder.

Weder der Jagdverband noch staatliche Behörden noch das Statistische Bundesamt führen Statistiken über Tote und Verletzte durch Jagd und Jägerwaffen. Tödliche Beziehungsdramen, bei denen Hobby-Jäger ihre Partnerin oder Familienangehörige erschiessen, gelten als Straftat und tauchen in keiner offiziellen Jagdunfall-Aufstellung auf. Eine Studie des Max-Planck-Instituts kommt auf rund 100 Tote bei Familiendramen jährlich in Deutschland, meist mit legalen Waffen.

Über all das: kein Wort im Merkur. Stattdessen: «Faszination Natur».

Der Naturschutz-Mythos

Reinwalds Kernbehauptung, Hobby-Jagd sei «angewandter Naturschutz», ist wissenschaftlich nicht haltbar. Studien belegen, dass intensive Bejagung das Anwachsen vieler Tierpopulationen bedingt: Die Hobby-Jagd zerstört Familienverbände und Sozialstrukturen, führt zu frühzeitiger Geschlechtsreife und damit zu höheren Geburtenraten.

Der Wildbiologe Prof. Dr. Josef Reichholf unterstreicht, dass sich Wildtierpopulationen schon immer selbst reguliert haben, hauptsächlich durch natürliche Umwelteinflüsse wie Krankheiten, Nahrungsverfügbarkeit und Witterung. Die Hobby-Jagd schafft das Problem, das sie vorgibt zu lösen.

«Hege mit der Waffe»: Das Genfer Gegenmodell

Der DJV beruft sich gerne auf die gesetzliche «Hegepflicht» – den angeblichen Auftrag, durch Jagd für gesunde Wildtierbestände zu sorgen. Hege mit der Waffe: die Natur zusammenschiessen, um sie zu schützen. Wer diesen Widerspruch nicht sieht, will ihn nicht sehen.

Der Kanton Genf beweist seit 1974, dass es anders geht. Vor dem Jagdverbot wurden jährlich weit über 400 Jagdpatente verkauft. Heute erledigen zwölf professionelle Wildhüter der «Police de la nature» sämtliche notwendigen Eingriffe in die Wildtierpopulation – für den gesamten Kanton. Das Ergebnis nach über 50 Jahren ist eindeutig: Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen Hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz. Hirsche und Wildschweine, vor dem Verbot praktisch ausgerottet, sind zurückgekehrt.

Und die Kosten? Laut Faunainspektor Gottlieb Dandliker kostet der gesamte Betrieb – inklusive Wildschadenprävention und Entschädigungen an Landwirte – den Steuerzahler weniger als eine Tasse Kaffee pro Person und Jahr. Zusätzliche Stellen gegenüber dem früheren System wurden keine geschaffen. Das ist echter Naturschutz. Nicht 400 Hobby-Jäger mit Hightech-Gewehren und SUV.

Waffenzugang als verschwiegenes Motiv

Über ein Viertel der neuen Jagdscheininhaber hatte keinerlei Vorerfahrung mit der Jagd, fast ebenso viele kommen aus der Stadt. Was der DJV nicht abfragt: Der Jagdschein ist einer der zugänglichsten legalen Wege zu gefährlichen Waffen in Deutschland. Mit gültigem Jagdschein dürfen Inhaber erlaubnispflichtige Langwaffen sowie zwei Kurzwaffen erwerben und besitzen. Dass dieses Motiv in keiner DJV-Umfrage auftaucht, ist kein Zufall.

Hightech statt Können

Was Hobby-Jäger heute in den Wald tragen, hat mit dem, was ein Naturvolk unter Jagd versteht, nichts gemein. Wärmebildkameras erkennen Tiere bei totaler Dunkelheit, GPS-vernetzte Wildkameras protokollieren Tierbewegungen rund um die Uhr, KI-gestützte Zielfernrohre übernehmen Entfernungsmessung und Ballistikberechnung automatisch. Das US-Unternehmen Tracking Point entwickelte «Smart Rifles», bei denen der Schütze das Ziel nur noch markieren muss. Der Schuss löst sich von selbst, wenn der Zielpunkt stimmt, auch auf über 900 Meter Entfernung. Dazu der schwere SUV als Revierfahrzeug.

Ein Naturvolk braucht das alles nicht. Der heutige Hobby-Jäger wäre ohne dieses Arsenal aufgeschmissen. Was er betreibt, ist kein Naturerlebnis. Es ist technologisch aufgerüstetes Freizeitkillen.

Wildbret: Blei, Karzinogene und die WHO

Wildfleisch ist ohne tagelange Marinaden, intensive Gewürzbehandlung oder Weiterverarbeitung zu Wurst und Räuchwaren für die meisten Menschen schlicht ungeniessbar. Kein Mensch isst es roh – das ist den Raubtieren vorbehalten, die kein Feuer und keine Küche brauchen. Damit landet Wildbret in der Praxis genau in der Kategorie, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gruppe-1-Karzinogen eingestuft hat: verarbeitetes rotes Fleisch, in derselben Risikoklasse wie Arsen, Asbest und Tabakrauch.

Wer diese einfachen, wissenschaftlich belegten Zusammenhänge nicht versteht oder bewusst unterschlägt, hat in der Natur nichts verloren. Ein Verband, der WHO-Warnungen weder in der Jagdausbildung noch in seinen Medienmitteilungen erwähnt, betreibt keinen Naturschutzverband. Er betreibt eine Sekte und schädigt nebst den Wildtieren auch seine Mitglieder ganz bewusst.

Dazu kommen Metallrückstände aus der Munition. Das Problem ist strukturell unlösbar: Bleihaltige Munition hinterlässt nachgewiesenermassen erhöhte Bleigehalte im Schusskanal und im umliegenden Gewebe. Doch auch die viel gepriesenen «bleifreien» Alternativen – Kupfer, Zink, Wolfram, Zinn – lösen das Problem nicht, sie verlagern es nur. Untersuchungen zeigen, dass freigesetzte Zink- und Kupferionen aus Alternativmunition auf bestimmte Organismen hochgradig toxisch wirken können. Selbst die US-Armee führte wolframhaltige Trainingsgeschosse als «weniger toxische» Alternative ein, beendete deren Beschaffung aber, nachdem spätere Studien die Unbedenklichkeit in Frage stellten. Das Grundproblem bleibt: Wer Metallgeschosse in ein Tier schiesst, das danach gegessen werden soll, trägt zwangsläufig Schwermetalle ins Lebensmittel ein. Bleifrei bedeutet nicht giftfrei.

In Deutschland ist Bleimunition bei der Jagd in mehreren Bundesländern bereits verboten, in Niedersachsen seit April 2025 vollständig. Die Jagdlobby feiert das als Fortschritt. Was sie verschweigt: Das Munitionsproblem bleibt bestehen. Dazu kommen unkontrollierte Hygiene bei der Wildverarbeitung im Feld und die Tatsache, dass 60 Prozent der bekannten menschlichen Infektionskrankheiten tierischen Ursprungs sind. Wildbearbeitungsbetriebe unterliegen weit weniger strengen Kontrollen als Schlachthöfe. Die Risiken von Wildfleisch sind ein eigenständiges Gesundheitsthema, das der DJV konsequent verschweigt.

Ein Gesetz aus der Zeit der Gleichschaltung

Mit dem Reichsjagdgesetz von 1934 wurden Jagdvereine aufgelöst, ihre Mitglieder in den «Reichsbund Deutsche Jägerschaft» gezwungen und die Jägerschaft gleichgeschaltet. Göring übernahm die preussische Vorlage und versah sie mit einer Präambel voller Nazi-Ideologie. Das heutige Bundesjagdgesetz fusst auf dieser Grundlage.

Der Merkur-Artikel ist Verbandskommunikation in journalistischem Gewand. Torsten Reinwald durfte unwidersprochen als «Biologe» auftreten, obwohl er hauptberuflich Lobbyist ist. Bis zu 40 Tote pro Jahr durch Jägerwaffen: kein Wort. Die wissenschaftlich belegte Selbstregulation der Natur: kein Wort. Das Genfer Gegenmodell: kein Wort. Der Jagdschein als Waffenzugang: kein Wort. Das Hightech-Arsenal: kein Wort. Die WHO-Einstufung und Munitionsrisiken: kein Wort.

Stattdessen: «Angewandter Naturschutz». «DNA der Jäger». «Artenvielfalt vor der eigenen Haustür».

Das ist Volksverblödung mit Presseausweis.

Weitere Hintergründe zur Jagdgesetzgebung, zu Jagdunfällen und Gewalt durch Hobby-Jäger sowie zur Psychologie der Hobby-Jagd gibt es auf wildbeimwild.com.

Gewalt und Lügen: Zwei Seiten derselben Münze beim Deutschen Jagdverband

Wie der DJV seit Jahrzehnten Fakten verdreht, Statistiken verschweigt und Lobbymacht missbraucht.

Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze.

Und nirgends ist das so sichtbar wie beim Deutschen Jagdverband.

Die Grundlüge: «Naturschutz»

Der DJV behauptet seit Jahrzehnten, Hobby-Jagd sei «angewandter Naturschutz». Wissenschaftliche Studien belegen das Gegenteil: Intensive Bejagung bedingt das Anwachsen vieler Tierpopulationen. Die Jagd zerstört Familienverbände und Sozialstrukturen, die Lebenserwartung der Wildtiere sinkt drastisch, die Geschlechtsreife kommt früher, die Geburtenrate steigt. Wildtiere verfügen über natürliche, jahrtausendealte Regulationsmechanismen. Eingriffe durch Jagd führen regelmässig zum Gegenteil der vorgegebenen Ziele: zu stärkerer Vermehrung und mehr Wildschäden. Die Hobby-Jagd schafft das Problem, das sie vorgibt zu lösen. Das weiss der DJV. Er sagt es nur nicht.

Wildfütterung: Das selbstgebaute Problem

Die Wildestände, beim Schwarzwild besonders exzessiv, wurden von der Jägerschaft mit jährlich tausenden Tonnen Zusatzfutter in diese Populationshöhen katapultiert. Die Gefahr für unsere Natur geht nicht von den Wildtieren aus, sondern von den Menschen, die diese Tierestände hochhalten und bejagen wollen. Der Ablauf ist immer gleich: Füttern, hochzüchten, abschiessen, Rekordjagdstrecke melden, von Naturschutz reden.

«Hege mit der Waffe»: Die Natur zusammenschiessen

Der DJV beruft sich auf die gesetzliche «Hegepflicht» – den angeblichen Auftrag, durch Jagd für gesunde Wildtierbestände zu sorgen. Hege mit der Waffe: die Natur zusammenschiessen, um sie zu schützen. Das ist kein Widerspruch, den man übersehen kann. Das ist das Geschäftsmodell.

Der Kanton Genf beweist seit 1974, dass es anders geht. Vor dem Jagdverbot wurden jährlich weit über 400 Jagdpatente verkauft. Heute erledigen zwölf professionelle Wildhüter der «Police de la nature» sämtliche notwendigen Eingriffe – für den gesamten Kanton, ohne zusätzliche Stellen. Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwintender Wasservögel hat sich von einigen Hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Hirsche und Wildschweine, vor dem Verbot praktisch ausgerottet, sind zurückgekehrt. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation der Schweiz. Und die Kosten? Weniger als eine Tasse Kaffee pro Person und Jahr – inklusive Wildschadenprävention und Entschädigungen. Das ist echter Naturschutz. Nicht 400 Hobby-Jäger mit Hightech-Gewehren und SUV.

Wildbret: Blei, Karzinogene und die WHO

Wildfleisch ist ohne tagelange Marinaden, intensive Gewürzbehandlung oder Weiterverarbeitung zu Wurst und Räucherwaren für die meisten Menschen schlicht ungeniessbar. Kein Mensch isst es roh – das ist den Raubtieren vorbehalten, die kein Feuer und keine Küche brauchen. Damit landet Wildbret in der Praxis genau in der Kategorie, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gruppe-1-Karzinogen eingestuft hat: verarbeitetes rotes Fleisch, in derselben Risikoklasse wie Arsen, Asbest und Tabakrauch.

Wer diese einfachen, wissenschaftlich belegten Zusammenhänge nicht versteht oder bewusst unterschlägt, hat in der Natur nichts verloren. Ein Verband, der WHO-Warnungen weder in der Jagdausbildung noch in seinen Medienmitteilungen erwähnt, betreibt keinen Naturschutzverband. Er betreibt eine Sekte und schädigt nebst den Wildtieren auch seine Mitglieder ganz bewusst.

Dazu kommen Metallrückstände aus der Munition. Das Problem ist strukturell unlösbar: Bleihaltige Munition hinterlässt nachgewiesenermassen erhöhte Bleigehalte im Schusskanal und im umliegenden Gewebe. Doch auch die viel gepriesenen «bleifreien» Alternativen – Kupfer, Zink, Wolfram, Zinn – lösen das Problem nicht, sie verlagern es nur. Untersuchungen zeigen, dass freigesetzte Zink- und Kupferionen aus Alternativmunition auf bestimmte Organismen hochgradig toxisch wirken können. Selbst die US-Armee führte wolframhaltige Trainingsgeschosse als «weniger toxische» Alternative ein, beendete deren Beschaffung aber, nachdem spätere Studien die Unbedenklichkeit in Frage stellten. Das Grundproblem bleibt: Wer Metallgeschosse in ein Tier schiesst, das danach gegessen werden soll, trägt zwangsläufig Schwermetalle ins Lebensmittel ein. Bleifrei bedeutet nicht giftfrei.

In Deutschland ist Bleimunition bei der Jagd in mehreren Bundesländern bereits verboten, in Niedersachsen seit April 2025 vollständig. Die Jagdlobby feiert das als Fortschritt. Was sie verschweigt: Das Munitionsproblem bleibt bestehen. Dazu kommen unkontrollierte Hygiene bei der Wildverarbeitung im Feld und die Tatsache, dass 60 Prozent der bekannten menschlichen Infektionskrankheiten tierischen Ursprungs sind. Wildbearbeitungsbetriebe unterliegen weit weniger strengen Kontrollen als Schlachthöfe. Die Risiken von Wildfleisch sind ein eigenständiges Gesundheitsthema, das der DJV konsequent verschweigt.

Der Wolf: Zahlenmanipulation im Dienst des Abschusses

Beim Thema Wolf zeigt der DJV, wie Lobbyarbeit mit manipulierten Zahlen funktioniert. Der Verband versucht, die wissenschaftlich anerkannte «zentraleuropäische Tieflandpopulation» der Wölfe als Teil einer viel grösseren baltischen Population darzustellen. Der Hintergrund ist einfach: Dann wären 250 statt 1’000 erwachsene Wölfe ausreichend für einen «günstigen Erhaltungszustand» – und die Jagdfreigabe wäre leichter zu erreichen. Die Wolfspopulation soll kleingerechnet werden, damit ihr Abschuss legal wird. Das ist keine Biologie. Das ist Interessenpolitik mit wissenschaftlichem Anstrich.

Bis zu 40 Tote pro Jahr: Das grosse Schweigen

Jedes Jahr sterben in Deutschland bis zu 40 Menschen durch Jäger und Jägerwaffen. Weder der Jagdverband noch staatliche Behörden noch das Statistische Bundesamt führen Statistiken darüber. Tödliche Beziehungsdramen, bei denen Hobby-Jäger ihre Partnerin, Familienangehörige oder Nachbarn erschiessen, gelten rechtlich nicht als «Jagdunfall» und tauchen in keiner offiziellen Aufstellung auf. Eine Studie des Max-Planck-Instituts über zehn Jahre kommt auf rund 100 Tote bei Familiendramen jährlich in Deutschland, meist mit legalen Waffen. Opfer sind nicht nur Jägerkollegen: Ehefrauen, Kinder, Nachbarn, Spaziergänger, Bergwanderer, spielende Kinder.

Was nicht gezählt wird, existiert offiziell nicht. Das ist kein Zufall. Das ist System.

Lobbyregister und politischer Arm

Der DJV ist offiziell im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen. Er berät in Gesprächen und Fachveranstaltungen, verfasst Positionspapiere und gibt Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben ab. Mit anderen Worten: Der Verband sitzt direkt an der Quelle der Gesetzgebung und formt Jagdrecht nach seinen Interessen. Dass er gleichzeitig behauptet, im Dienst der Allgemeinheit und der Natur zu handeln, ist die grösste Lüge von allen.

Das Muster

Gewalt und Lügen gehören zusammen, weil sie dasselbe Ziel verfolgen: das Recht zu töten zu sichern und zu erweitern. Die Lüge – «Naturschutz», «Artenvielfalt», «gesundes Fleisch», «Hegepflicht» – schafft die gesellschaftliche Akzeptanz. Die Gewalt, ob durch Jagdwaffen, durch den Abschuss von Beutegreifern, durch das Totschweigen von Opfern, vollzieht das, was die Lüge legitimiert hat.

Der DJV ist kein Naturschutzverband. Er ist eine Waffenlobby mit grünem Anstrich und politischen Verbindungen bis in den Bundestag. Wer das vergisst, versteht nicht, warum die Jagdgesetze in Deutschland so sind, wie sie sind – und warum sich das so schwer ändern lässt.

Weitere Hintergründe zur Psychologie hinter der Hobby-Jagd und zur Kriminalität durch Hobby-Jäger auf wildbeimwild.com.

Gehorsamsprüfung für Jagdhunde in der Brut- und Setzzeit: Berner Jägerverband beschiesst den Wald

Doppelmoral des Berner Jägerverbands: Wer anderen Leinenpflicht predigt, schickt seine Jagdhunde in der Brut- und Setzzeit frei in den Wald.

Ein Infoplakat, aufgestellt an einem Waldweg in 3423 Ersigen, informiert die Bevölkerung: Am Samstag, 13. Juni 2026, findet in diesem Wald am Vormittag die kantonalbernische Gehorsamsprüfung für Jagdhunde statt, organisiert vom Berner Jägerverband und seiner Jagdhundekommission.

Die Prüfung steht unter dem Patronat des Verbands und ist für sämtliche im Kanton Bern jagdlich eingesetzten Hunde obligatorisch. Die Gehorsamsprüfung ist im Kanton Bern Voraussetzung, um Jagdhunde überhaupt jagdlich einsetzen zu dürfen.

Pikantes Detail: Im Rahmen der Prüfung werden Schüsse abgegeben, um die «Schussfestigkeit» der Hunde zu testen.

Das Plakat bittet die Bevölkerung um Verständnis und «Rücksichtnahme», mit zwei expliziten Empfehlungen: den Wald nur auf offiziellen Wegen betreten und Hunde an diesem Tag an der Leine führen.

Infoplakat des Berner Jägerverbands zur Jagdhunde-Gehorsamsprüfung vom 13. Juni 2026 in Ersigen

Brut- und Setzzeit: Wessen Regeln gelten?

Der 13. Juni fällt mitten in die Brut- und Setzzeit, jene sensible Periode, in der Rehkitze im hohen Gras liegen, Bodenbrüter auf Gelegen sitzen und Fuchs- sowie Dachswelpen ihre ersten Ausflüge unternehmen. Genau in dieser Zeit warnen Hobby-Jäger und ihre Verbände Jahr für Jahr die Bevölkerung mit Nachdruck: Hunde an die Leine. Kein Betreten abseits der Wege. Ruhe im Wald.

Und nun? Eine grössere Zahl von Jagdhunden, ausgebildet auf Spurarbeit und Suche, im Wald im Einsatz, kombiniert mit Schüssen, die Wildtiere aufschrecken. Das kantonale Jagdinspektorat hat laut Plakat zugestimmt. Eine Sonderbewilligung für motorisiertes Befahren der Waldwege liegt vor. Alles legal, alles amtlich abgesegnet.

Das ändert nichts an der Substanz: Was die Bevölkerung das ganze Frühjahr über tun soll, gilt offenbar nicht für die Hobby-Jagd selbst.

Kein Einzelfall, sondern System: Gehorsamsprüfungen für Jagdhunde finden in der Schweiz regelmässig im Frühsommer statt. Die Terminierung fällt damit strukturell in die Brut- und Setzzeit, ohne dass darauf Rücksicht genommen wird. Was für Spaziergänger mit Hund als Störung gilt, ist für die Hobby-Jagd organisierter Betrieb.

Hunderte Meter Radius, mitten im Lebensraum

Jagdhunde bei einer Gehorsamsprüfung sind keine Haushunde beim Spaziergang. Sie werden auf Distanz gearbeitet, auf Lautgabe und Stöbern geprüft. Auch eine «Gehorsamsprüfung» bedeutet nicht, dass die Tiere durchgehend angeleint oder in ihrer Bewegung eingeschränkt wären. Kombiniert mit Schüssen als Stresstest entsteht eine Störungskulisse, die im deutlichen Widerspruch zu dem steht, was von der Zivilbevölkerung in dieser Jahreszeit erwartet wird.

Für Wildtiere in der sensibelsten Phase des Jahres ist der Unterschied zwischen einem frei laufenden Familienhund und einem frei laufenden Jagdhund schlicht nicht existent.

Zuständige Kontaktperson laut Plakat

Als Ansprechperson wird Regine Christen, Jagdhundeobfrau des JWV Burgdorf, genannt. Prüfungsleiter ist Peter Zenklusen.

Das Plakat schliesst mit den Worten: «Besten Dank und Jägers Gruss.»

Nun denn.

Im Chablais-Rudel pflanzen sich Mutter und Tochter mit demselben Rüden fort

KORA-Jahresbericht 2025: Erstmals doppelte Reproduktion in der Schweiz nachgewiesen – und was die Forschung längst weiss

Im Jahr 2025 haben sich im Walliser Chablais-Rudel erstmals in der Schweiz zwei Wölfinnen im selben Jahr fortgepflanzt.

Die Stiftung KORA hat das per genetischer Analyse nachgewiesen und Ende Mai 2026 im KORA-Jahresbericht 2025 kommuniziert. Der Fall ist biologisch präzise dokumentiert und wirft ein Schlaglicht auf eine Wolfspolitik, die sich seit Jahren gegen den Stand der internationalen Wissenschaft stellt.

Was KORA nachgewiesen hat

Beim Wolf erfolgt die Fortpflanzung in der Regel durch ein einzelnes Paar innerhalb des Rudels. Es kommt jedoch vereinzelt vor, dass sich zwei Fähen im selben Jahr innerhalb derselben Gruppe fortpflanzen: Man spricht in diesem Fall von einer «doppelten Reproduktion». Dieses Phänomen ist bei Wölfen bekannt und in verschiedenen Regionen dokumentiert, unter anderem in Europa und Nordamerika.

Im Chablais-Rudel konnte KORA durch Verwandtschaftsanalysen des Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne folgendes belegen: Ein neues Männchen hatte sich sowohl mit F43, dem reproduzierenden Weibchen dieses Rudels seit 2019, als auch mit einer Tochter dieses Weibchens fortgepflanzt. Insgesamt wurden acht Welpen erfasst.

Der Auslöser: Ein Rüde wurde erschossen

Der Fall hat einen konkreten behördlichen Auslöser, den KORA im Bericht benennt. Nachdem der reproduzierende Rüde M88 im Januar 2024 legal erlegt worden war, konnte in diesem Jahr keine Reproduktion festgestellt werden. Im Sommer 2025 zeigte das kantonale Monitoring erneut eine Reproduktion mit acht Welpen.

Ein neuer Rüde wanderte in das nun vakante Territorium ein und paarte sich mit beiden Weibchen. Der Abschuss von M88 hat damit exakt den Mechanismus in Gang gesetzt, den die internationale Forschung seit Jahren als «kompensatorische Reproduktion» beschreibt.

Was die Wissenschaft längst dokumentiert hat

KORAs Formulierung, die Auswirkungen des letalen Managements seien «noch nicht abschliessend bewertet», trifft auf einen schmalen Teilbereich zu. Der grundlegende Mechanismus ist gut belegt.

Letales Management von Wölfen hat zahlreiche unbeabsichtigte Folgen: Vereinfachung der Sozialstruktur, Auflösung von Rudeln und kurzfristige Reproduktionsrückgänge. Gleichzeitig kann die Entnahme von Wölfen künftige Nutztierrisse erhöhen. Der entscheidende Mechanismus dahinter: Nicht-fortpflanzende Weibchen beginnen sich fortzupflanzen, sobald das Leitweibchen oder der Leitrüde fehlt. Genau das ist im Chablais-Rudel eingetreten.

Wielgus und Peebles haben 2014 in einer vielzitierten Studie 25 Jahre Daten aus Idaho, Montana und Wyoming ausgewertet. Ihr Befund: Bei Abschussraten unter 25 Prozent des Bestandes nahmen Nutztierrisse sogar zu, möglicherweise wegen der kompensatorisch gestiegenen Zahl von Zuchtpaaren. Sterblichkeitsraten über 25 Prozent sind langfristig nicht tragbar. Diese Studie wurde methodisch angefochten, doch auch die Gegenstudie von Poudyal et al. (2016) hält fest: Die Tötung eines Wolfes führt im selben Jahr zu einem Anstieg der Schafsrisse um 2,2 Prozent, wirkt also zumindest kurzfristig kontraproduktiv.

Hinzu kommt ein weiterer, oft unterschätzter Faktor: Jagddruck auf Wölfe führt zu Hormonveränderungen, die unbeabsichtigt die Reproduktionsrate erhöhen und die genetische Struktur der Population verändern können.

Eine aktuelle Studie aus Wisconsin (Scientific Reports, 2024) zeigt zudem: Der Verlust eines Rudelmitglieds kann zur Auflösung des Rudels führen, besonders wenn fortpflanzungsaktive Individuen entnommen werden und der Bestand klein ist. In stabilen, grossen Populationen können nachrückende Tiere die Rolle des entfernten Mitglieds übernehmen und die Sozialfunktionen erhalten. Die Schweizer Wolfspopulation ist eine wiederbesiedelnde, noch nicht stabile Population, in der dieser Puffereffekt nur begrenzt greift.

43 Rudel, 350 Wölfe, 89 erschossen

Der Einzelfall im Chablais steht im Kontext einer Gesamtbilanz, die das Schweizer Wolfsmanagement in einem widersprüchlichen Licht erscheinen lässt. Im Monitoringjahr 2025/26 wurden in der Schweiz 43 Rudel bestätigt, zwei mehr als im Vorjahr. Davon leben 32 vollständig in der Schweiz, 11 nutzen auch Gebiete im benachbarten Ausland. Drei Rudel gelten bereits wieder als aufgelöst.

In der Regulierungsperiode von September 2025 bis Januar 2026 wurden insgesamt 89 Wölfe getötet, inklusive Schadenwölfe und verletzte Tiere. Insgesamt wurden 153 Wolfswelpen erfasst. Der Bestand wuchs trotzdem. KORA warnte vor einem verfrühten Fazit: Erste belastbare Ergebnisse zur Wirksamkeit der Bejagung lägen erst 2027 vor.

Im Kanton Wallis, wo das Chablais-Rudel lebt, fällt die Bilanz so aus: 75 Wölfe wurden formell identifiziert, darunter 57 neue Individuen. Elf Rudel wurden bestätigt, zehn davon mit Reproduktion. Bei 81 Angriffen wurden 318 Nutztiere getötet. Im Rahmen der proaktiven Regulierung wurden 24 Wölfe entnommen.

Neue Rudel, neue Genetik

Parallel zur doppelten Reproduktion im Wallis vermeldet KORA geografische Ausbreitung: Erstmals etablierte sich ein Rudel im Kanton Obwalden, ein weiteres entstand im Kanton Neuenburg.

Genetisch relevant ist ein Fund aus dem Kanton Bern: Erstmals wurde ein Weibchen aus der zentraleuropäischen Population in der Schweiz registriert. Diese Population ist genetisch diverser als die dominierende Alpenpopulation und trägt zur langfristigen Stabilität des Bestandes bei. Dass dieser genetische Zugewinn über ein gewildertes, also illegal getötetes Tier nachgewiesen wurde, ist eine bittere Randnotiz der aktuellen Hobby-Jagd-Politik.

Was das Chablais-Rudel zeigt

Das Chablais-Rudel ist kein Sonderfall. Es ist ein Lehrstück. Der Abschuss von M88 hat nicht das Rudel geschwächt, er hat es umstrukturiert, einen neuen Rüden angezogen und erstmals eine doppelte Reproduktion ausgelöst. Acht Welpen, zwei Würfe, ein einziger Eingriff.

Die internationale Forschung hat diese Dynamik beschrieben, lange bevor die Schweiz ihre Abschusspraxis zur Regel gemacht hat. Dass KORA im selben Jahresbericht, in dem dieser Fall dokumentiert wird, die Wirksamkeit der Regulierung als «noch nicht abschliessend bewertet» bezeichnet, ist wissenschaftliche Vorsicht. Aber es darf nicht als Freifahrtschein dafür gelten, so weiterzumachen wie bisher.

Wer Wölfe in Rudel schiessen lässt, reguliert nicht den Bestand. Er reguliert die Sozialstruktur, und die Konsequenzen sind längst dokumentiert.